Lange hat die konstruktive Laune der Stadtoberen nicht gehalten (vgl. unsere Zusammenfassung des Gesprächs vom 5. August 2019 auf unserem Blog https://freibadvilbel.org/2019/08/15/zusammenfassung-des-gesprachs-mit-der-stadt-am-05-august-2019/). In der Ausgabe des Bad Vilbeler Anzeigers vom 15. August 2019 teilt der Magistrat in der berüchtigten Rubrik „Der direkte Draht“ mit, die Stadt sei schon für das Freibad gewesen „als es die Initiative noch lange nicht gab“. Der wie stets anonym verfasste Artikel (und mit „Ihr Magistrat von Bad Vilbel“ unterschrieben) wirft der Initiative darin „blinden Eifer“ und das Einrennen von offenen Türen vor.
So kann man sich natürlich aus der Misere zu ziehen versuchen. Aber die Bürger dieser Stadt sind nicht so dumm, wie der Magistrat glaubt. Sie werden diese Vorwärtsverteidigung ebenso durchschauen wie sie das von der Stadt als „gelungenen Start in die Freibad-Saison“ verkaufte Aufstellen von drei Sonnenschirmen und neuen Terrassenliegen quittiert haben – als Lachnummer.
Fakt ist, dass die Stadt seit Jahrzehnten nichts für das Freibad getan hat. Mit der gleichen Methode hat sie das Hallenbad vor die Hunde gehen lassen. Neuerdings verwendet die Stadt gern das Wort „Ertüchtigung“. In den Jahren 2020 bis 2023 stehen in ihrem Investitionsprogramm dafür jährlich 3000 Euro bereit. In Worten: dreitausend. Wieviele Sonnenschirme oder Liegen bekommt man wohl dafür?
Das Grundgesetz sichert in Artikel 17 den Bürgern das Recht zu, sich an die zuständigen Stellen zu wenden. Die Initiative hat sich auf dieses Recht berufen und Fragen gestellt. Konkrete und unmissverständliche Antworten darauf lassen weiter auf sich warten. Ob sich die bislang 4400 Unterzeichner der Initiative mit diesem Mix aus Herablassung und vagen Ankündigungen abspeisen lassen?
JH, SH, RK
Danke für die Info. Die vagen Antworten: € 3000,00 pro Jahr in den Haushalt einstellen und das Freibad für (mind.) eine Generation erhalten. So auch der städtische Aushang an der Freibadkasse. Eine Generation wird je nach Basis mit 31,7 Jahren Dauer angegeben. Sind für mündige Wahlbrüger nicht
nachvollziehbar und glaubwürdig.
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